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Bleibt ein Strafgefangener während eines im Krankenhaus verabreichten Einlaufs gefesselt und wird er dabei von mehreren Polizeibeamten bewacht, ohne dass Anhaltspunkte für eine Fluchtgefahr bestehen, steht dem Strafgefangenen ein Anspruch auf eine Geldentschädigung zu. Denn durch die unverhältnismäßigen Maßnahmen wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht bzw. die Menschenwürde des Strafgefangenen erheblich verletzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Marburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verbüßte ein Strafgefangener eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung aufgrund eines Mordes. Im November 2009 traten bei dem Strafgefangenen krampfartige Schmerzen im Unterleib auf, sodass er zur ärztlichen Behandlung in ein
Das Landgericht Marburg entschied zu Gunsten des Strafgefangenen. Ihm habe nach § 839 BGB, Art. 34 GG ein Anspruch auf Zahlung einer
Durch die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.01.2016
Quelle: Landgericht Marburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 22114
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