kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Gehen von der Heizung im Schlafzimmer deutlich hörbare Tick- und Knackgeräusche aus, so berechtigt dies zu einer Mietminderung. Ein nachträglicher Einbehalt der Miete ist dabei unschädlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Mannheim hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte eine Mieterin einer Wohnung ihre Miete wegen deutlich wahrnehmbaren Tick- und Knackgeräuschen der
Das Landgericht Mannheim entschied gegen den Vermieter. Der Mieterin habe ein Recht zur Minderung der Miete zugestanden. Denn ein ungestörtes Einschlafen und Durchschlafen sei aufgrund der Geräusche nicht möglich gewesen.
Die Höhe des Minderungsbetrages wurde vom Landgericht auf 75 % des Mietwerts des Schlafzimmers geschätzt. Zu berücksichtigen sei gewesen, dass das
Dass die Mieterin den Minderungsbetrag jeweils erst nachträglich einbehalten hatte, habe der Wirksamkeit der Minderung nach Auffassung des Landgerichts nicht entgegengestanden. Denn erst nach Ablauf eines Monats habe die Mieterin beurteilen können, in welchem Umfang sie im Mietgebrauch gestört war.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.02.2013
Quelle: Landgericht Mannheim, ra-online (zt/ZMR 1978, 84/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Mannheim_4-S-9577_Stoerende-Klopfgeraeusche-der-Heizung-im-Schlafzimmer-berechtigen-zu-einer-Mietminderung~N15116
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 15116
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.