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Landgericht Mannheim, Beschluss vom 10.10.2012
3 O 98/12 -

Jörg Kachelmann darf Ex-Geliebte in seinem Buch "Recht und Gerechtigkeit - Ein Märchen aus der Provinz" nicht beim Namen nennen

Verlagsgruppe Random House darf Kachelmanns Buch einstweilen nicht vertreiben

Weil Jörg Kachelmann in seinem Buch "Recht und Gerechtigkeit" seine Ex-Geliebte mit vollem Namen nannte, hat das Landgericht Mannheim auf Antrag der Ex-Geliebten eine einstweilige Verfügung erlassen. Das Buch darf unter Nennung des vollen Namens nicht mehr verbreitet werden. Die einstweilige Verfügung wurde der Verlagsgruppe Random House GmbH am 11.10.2012 durch eine Gerichtsvollzieherin zugestellt.

Mit der einstweiligen Verfügung ist der Verlagsgruppe Random House GmbH (Antragsgegnerin) verboten worden, das Buch "Recht und Gerechtigkeit - Ein Märchen aus der Provinz" in den Verkehr zu bringen und öffentlich zu verbreiten, sofern darin die Antragstellerin (Claudia D.) mit vollständigem Familiennamen benannt ist.

Zur Begründung der Entscheidung führte das Landgericht Mannheim u.a. aus, dass die vom Autor beabsichtigte Aufarbeitung des umstrittenen Geschehens durch die namentliche Benennung der Antragstellerin kein stärkeres Gewicht erhalte. Des Weiteren habe sich die Antragstellerin durch die von ihr gegebenen Interviews nicht ihrer Rechte begeben, da diese anonymisiert verbreitet worden seien. Auch die im Einzelfall erfolgte bildliche Darstellung der Antragstellerin erfordere keine abweichende Entscheidung, da die Antragstellerin damit nur für ihr nächstes Umfeld identifizierbar sei.

Random House kann Widerspruch einlegen

Die Antragsgegnerin hat nunmehr die Möglichkeit, im Wege des Widerspruchs gegen die einstweilige Verfügung vorzugehen. Der Widerspruch ist nicht fristgebunden.

Vergewaltigungsvorwurf

Kachelmanns ehemalige Geliebte Claudia D. hatte den Schweizer Moderator der Vergewaltigung beschuldigt. Von diesem Vorwurf war Kachelmann im Mai 2011 freigesprochen worden.

Nachtrag vom 26.10.2012

Das Landgericht Mannheim hat inzwischen die einstweilige Verfügung wieder aufgehoben. Damit darf Kachelmann in seinem Buch sein ehemalige Geliebte Claudia D. wieder beim mit vollen Namen in der Öffentlichkeit nennen. Auch das Buch "Recht und Gerechtigkeit" kann wieder mit voller Namensnennung vertrieben werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.10.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Mannheim (pm/pt)

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