wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Mannheim, Beschluss vom 06.02.2009
14 Qs 40/08, 14 Qs 45/08 -

"2. Krawattenstreit": Anwälte müssen unter der Robe keinen Schlips vor Gericht tragen (Entscheidung der 14. Strafkammer LG Mannheim)

Zurückweisung des Anwalts wäre unverhältnismäßig - Würde des Gerichts wird nicht in Frage gestellt

Die 14. Strafkammer des Landgerichts Mannheim hat mit zwei Beschlüssen die noch beim Landgericht anhängigen Beschwerdeverfahren im sog. Krawattenstreit zum Abschluss gebracht.

In den beiden von der 14. Strafkammer zu entscheidenden Fällen hatte das Amtsgericht Mannheim im Oktober 2008 in zwei Hauptverhandlungen in Bußgeldsachen den jeweiligen Verteidiger des Betroffenen mit der Begründung zurückgewiesen, dass er unter seiner geschlossenen Robe keine Krawatte getragen habe. Die 14. Strafkammer hat auf die Beschwerde des jeweiligen Rechtsanwaltes nunmehr festgestellt, dass die Zurückweisung rechtswidrig war.

Richter lassen Frage nach Ermächtigungsgrundlage für die Zurückweisung offen - Hierauf kommt es hier nicht an

In seiner Begründung ließ die Kammer - wie auch die 4. Strafkammer des Landgerichts Mannheim in einem ähnlich gelagerten Fall (vgl. "1. Krawattenstreit": Anwalt muss vor Gericht unter der Robe keinen Schlips tragen (Entscheidung der 4. Strafkammer LG Mannheim)) - ausdrücklich offen, ob die Rechtsverordnung des Justizministeriums Baden-Württemberg vom 01.07.1976, auf die das Amtsgericht seine Entscheidung gestützt hatte, überhaupt noch als Ermächtigungsgrundlage für die Zurückweisung herangezogen werden konnte, oder ob diese Vorschrift mittlerweile durch § 20 BORA verdrängt wird, aus dem sich gerade keine Verpflichtung zum Tragen einer Krawatte ergebe.

Zurückweisung war nicht verhältnismäßig

Eine Entscheidung dieser Frage bedurfte es nach Auffassung der Kammer nicht, da in beiden Fällen die Zurückweisung jedenfalls gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen habe.

Würde des Gerichts wurde nicht in Frage gestellt

Nach Ansicht der Kammer sei die vom Verteidiger in der Hauptverhandlung getragene Kleidung nicht geeignet gewesen, die Würde des Gerichts in Frage zu stellen. Der äußere Sitzungsablauf sei durch die Kleidung, wenn überhaupt, nur geringfügig gestört worden. Demgegenüber seien der erhebliche Eingriff in die Berufsfreiheit des Verteidigers und der Anspruch des Betroffenen auf Wahrnehmung seiner Rechte durch einen Anwalt seines Vertrauens zu beachten gewesen. Diese beiden gewichtigen Umstände habe das Amtsgericht jedoch nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt.

Das eine Verfahren ist bereits durch Urteil abgeschlossen worden, nachdem sich der Betroffene nach Zurückweisung seines Verteidigers bereit erklärt hatte, auch ohne diesen weiter zu verhandeln. Das andere Verfahren ist nach der Zurückweisung des Verteidigers ausgesetzt worden, so dass demnächst ein neuer Termin bestimmt werden wird.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.02.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Mannheim vom 06.02.2009

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Mannheim_14-Qs-400814-Qs-4508_2-Krawattenstreit-Anwaelte-muessen-unter-der-Robe-keinen-Schlips-vor-Gericht-tragen-Entscheidung-der-14-Strafkammer-LG-Mannheim~N7405

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 7405 Dokument-Nr. 7405

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.