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Landgericht Magdeburg, Urteil vom 12.05.2016
10 O 405/16 -

Kein Anspruch auf Schadensersatz von Werkstatt bei Radlösung während der Fahrt

PKW-Fahrer muss Montagefehler durch Werkstatt beweisen

Die Klage eines Autokäufers gegen einen Gebraucht­wagenhändler auf Schadenersatz von rund 13.500 Euro wegen falsch montierter Winterreifen am Fahrzeug wurde nunmehr abgewiesen. Dies hat das Landgericht Magdeburg entschieden.

Im vorliegenden Streitfall kaufte der Kläger bei dem beklagten Autohändler im Januar 2014 einen gebrauchten Ford Ranger Wildtrack. An dem Fahrzeug wurden durch den Händler Winterreifen neu montiert. Etwa drei Monate und rund 2.900 km später am 30.04.2014 löste sich das linke Vorderrad, als der Kläger eine Landstraße befuhr. Das Rad rollte in den Gegenverkehr und beschädigte einen VW Polo. Der Ford wurde ebenfalls beschädigt. Personen wurden bei dem Unfall glücklicherweise nicht verletzt.

Kein Beweis für fehlerhafte Montage

Das Landgericht hat Zeugen vernommen und ein knapp 4.000 € teures Gutachten eines Kfz-Sachverständigen eingeholt. Im Ergebnis konnte der Kläger nicht beweisen, dass Ursache für den Verlust des Rades eine fehlerhafte Montage durch den Händler gewesen ist. Daher hat der Kläger den Prozess verloren.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.12.2016
Quelle: Landgericht Magdeburg/ ra-online

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