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Kündigt ein Mieter die Wohnung per Übergabe-Einschreiben, so ist dies auch dann eine fristgerechte Kündigung, wenn der Vermieter das Schreiben nicht rechtzeitig abholt, obwohl ihm das möglich gewesen wäre. Dies entschied das Landgericht Lüneburg.
Am 27. August 2007 kündigten
In erster und zweiter Instanz verurteilten die Richter den Beklagten zur Rückzahlung. Ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2009
Quelle: ra-online, Arbeitsgemeinschaft Miet- und Immobilienrecht
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Dokument-Nr. 8881
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