wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Lahr, Urteil vom 10.04.1986
4 C 121/86 -

Zugang eines mieterseitigen Kündigungs­schreibens mit persönlicher Übergabe an Vermieter

Mit Übergabe gelangt Schreiben in Machtbereich des Vermieters

Übergibt ein Mieter sein Kündigungsschreiben persönlich dem Vermieter, so geht die Kündigung in diesen Zeitpunkt dem Vermieter zu. Denn dadurch gelangt die Kündigung in den Machtbereich des Vermieters. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lahr hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 1985 beabsichtigten die Mieter einer Wohnung das Mietverhältnis zu kündigen. Da sich der Vermieter noch bis zum 8. September 1985 im Urlaub befand, übergaben die Mieter das Kündigungsschreiben ihm nach seiner Rückkehr persönlich. Nachfolgend bestand Streit darüber, ob die Kündigung bereits ab Ende November 1985 oder erst ab Ende Dezember 1985 wirksam war. Der Vermieter erhob schließlich Klage auf Zahlung der Miete für Dezember 1985.

Anspruch auf Mietzahlung für Dezember 1985

Das Amtsgericht Lahr entschied zu Gunsten des Vermieters. Ihm stehe ein Anspruch auf Mietzahlung für Dezember 1985 zu. Die Kündigung der Mieter sei erst mit Ende Dezember 1985 wirksam geworden, da das Kündigungsschreiben dem Vermieter nicht vor dem 3. September 1985 zugegangen sei. Vielmehr sei das Schreiben erst am 8. September mit persönlicher Übergabe durch die Mieter in den Machtbereich des Vermieters gelangt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2017
Quelle: Amtsgericht Lahr, ra-online (zt/WuM 1987, 85/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 1987, 85Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1987, Seite: 85

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Amtsgericht-Lahr_4-C-12186_Zugang-eines-mieterseitigen-Kuendigungsschreibens-mit-persoenlicher-Uebergabe-an-Vermieter.news25160.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 25160 Dokument-Nr. 25160

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.