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Übergibt ein Mieter sein Kündigungsschreiben persönlich dem Vermieter, so geht die Kündigung in diesen Zeitpunkt dem Vermieter zu. Denn dadurch gelangt die Kündigung in den Machtbereich des Vermieters. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lahr hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 1985 beabsichtigten die Mieter einer Wohnung das
Das Amtsgericht Lahr entschied zu Gunsten des Vermieters. Ihm stehe ein Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2017
Quelle: Amtsgericht Lahr, ra-online (zt/WuM 1987, 85/rb)
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Dokument-Nr. 25160
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