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Das Landgericht Lüneburg hat eine Werbung für ein Lebensmittel zur Gewichtsreduktion für unzulässig erklärt, da die bei dem Produkt in nicht zulässiger Weise mit gesundheitsbezogenen Angaben im Sinne der Health-Claims-Verordnung geworben wird.
Die Beklagte im vorliegenden Prozess bringt das Produkt "... Vitalkost" in den Verkehr. Hierbei handelt es sich um ein Produkt zur Zubereitung einer Mahlzeit für eine gewichtskontrollierende Ernährung. Dieses Produkt wird mit insgesamt zwölf Werbeaussagen beworben, u.a. "Es optimiert die Regeneration.", "Es vermindert Muskelstress" und "Es ... steigert die körperliche Fitness".
Das Landgericht Lüneburg urteilte, dass die Werbeaussagen unzulässig seien. Bei den Aussagen handelt es sich um
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.03.2018
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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Dokument-Nr. 25623
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