wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.02.2016
2-06 O 337/15 -

Gesundheitsbezogene Werbung auf "Alete Milch minis" unzulässig

Hervorgehobene Aussagen auf der Verpackung verstoßen gegen Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union

Das Landgericht Frankfurt am Main hat der Nestlé Nutrition GmbH Gesundheitswerbung für den Kinderpudding "Alete Milch Minis" untersagt. Die hervorgehobenen Aussagen "Zink für starke Knochen & gesundes Wachstum" und "Calcium für starke Knochen" auf der Verpackung verstoßen gegen Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte die Aussagen "Zink für starke Knochen & gesundes Wachstum" und "Calcium für starke Knochen" auf der Verpackung des Kinderpuddings kritisiert. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale suggeriere die Werbung in unzulässiger Weise, dass der Verzehr des Puddings die Gesundheit und Entwicklung von Kindern förderte. Das Unternehmen Nestlé hatte den Pudding für Säuglinge ab einem Alter von acht Monaten und für Kleinkinder empfohlen. Laut Verpackung enthielt ein Becher 23 Prozent des Tagesbedarfs an Calcium und Zink.

Gesundheitsbezogene Aussagen müssen EU-weit zugelassen sein

Die Richter des Landgerichts Frankfurt am Main schlossen sich der Auffassung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen an, dass die auf der Verpackung besonders hervorgehobenen Aussagen gegen die Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union verstoßen. Danach dürfen Unternehmen nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zugelassen sind. Damit sollen Verbraucherinnen und Verbraucher EU-weit vor irreführenden und wissenschaftlich nicht belegten Angaben geschützt werden. Für die strittigen Aussagen zur Wirkung von Zink und Calcium gab es die erforderliche Zulassung nicht.

Gesundheitsbezogene Werbung ist nach der EU-Verordnung außerdem nur zulässig, wenn auf der Verpackung auf die Bedeutung einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung und einer gesunden Lebensweise hingewiesen wird. Auf der Verpackung für die "Milch Minis" fehlte ein solcher Hinweis, monierten die Richter.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.03.2016
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Frankfurt-am-Main_2-06-O-33715_Gesundheitsbezogene-Werbung-auf-Alete-Milch-minis-unzulaessig.news22336.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 22336 Dokument-Nr. 22336

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.