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Setzt ein Fahrzeug wegen seines Frontspoilers auf eine Bodenschwelle auf, welche sich in einem verkehrsberuhigten Bereich befindet, so haftet dafür die Gemeinde nicht. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liegt nicht vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Limburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Autofahrer setzte mit seinem
Das Landgericht Limburg entschied gegen den Autofahrer. Diesem habe kein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden. Denn die Straßenbeschaffenheit sei verkehrssicher gewesen und habe keine Gefahrenquelle dargestellt. Die
Zwar treffe den Gemeinden die
Ausgehend von den Ausführungen des Sachverständigen, wonach einem Fahrzeug mit üblicher Bodenfreiheit beim Überfahren der
In diesem Zusammenhang sei es nach Ansicht des Landgerichts unerheblich gewesen, dass der TÜV den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.12.2013
Quelle: Landgericht Limburg, ra-online (zt/NJW-RR 1986, 192/rb)
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Dokument-Nr. 15180
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