wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Landshut, Beschluss vom 09.02.2016
6 Qs 281/15 -

Keine strafbare Trunkenheitsfahrt bei Inlineskaten unter Alkoholeinfluss

Inlineskates unterfallen nicht Fahrzeugbegriff

Wer unter Alkoholeinfluss mit Inlineskates fährt, begeht nicht die Strafbarkeit der Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB. Denn Inlineskates unterfallen nicht dem Fahrzeugbegriff. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Landshut hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2015 beantragte die Staatanwaltschaft Landshut gegen einen Beschuldigten einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB, weil er unter Alkoholeinfluss mit Inlineskates gefahren ist. Das Amtsgericht Landshut lehnte den Antrag jedoch ab. Dagegen richtete sich die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft.

Keine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr

Das Landgericht Landshut bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft zurück. Der Beschuldigte habe sich nicht wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB strafbar gemacht.

Inlineskates unterfallen nicht Fahrzeugbegriff

Nach Ansicht des Landgerichts unterfallen Inlineskates nicht dem Fahrzeugbegriff. Grundsätzlich stelle § 24 Abs. 1 StVO fest, dass Inlineskates als besondere Fortbewegungsmittel keine Fahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift seien. Dies stehe im Einklang damit, dass für Fahrzeuge gemäß § 2 Abs. 1 StVO ein Fahrbahnbenutzungszwang bestehe. Inlineskatern sei aber die Benutzung der Fahrbahn untersagt (vgl. Nr. 120a des Bußgeldkatalogs). Zudem wäre die Vorschrift des § 31 Abs. 2 StVO, wonach Inlineskatern die Benutzung der Fahrbahn per Zusatzschild erlaubt sein könne, überflüssig, wenn Inlineskates als Fahrzeuge ohnehin die Fahrbahn benutzen müssen. Zudem sprechen ihre geringe Größe, ihr geringes Eigengewicht und das Fehlen einer Bremse gegen eine Einstufung als Fahrzeug.

Verbotene Analogie zu Ungunsten des Täters

Soweit zum Beispiel das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden habe, dass Inlineskates als Fahrzeuge zu werten seien (OLG Oldenburg, Urt. v. 15.08.2000 - 9 U 71/99 -), folgte das Landgericht dem nicht. Es verwies darauf, dass eine Ausweitung des § 316 StGB ohne konkrete gesetzliche Vorgabe zulasten des Täters eine Analogie zu Ungunsten bedeuten würde. Dies sei aber nach Art. 103 Abs. 2 GG verboten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.07.2016
Quelle: Landgericht Landshut, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Landshut, Urteil vom 29.10.2015
    [Aktenzeichen: 2 Cs 410 Js 23643/15]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-Spezial 2016, 491 (Raimer Heß)Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2016, Seite: 491, Entscheidungsbesprechung von Raimer Heß

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Landshut_6-Qs-28115_Keine-strafbare-Trunkenheitsfahrt-bei-Inlineskaten-unter-Alkoholeinfluss.news22939.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 22939 Dokument-Nr. 22939

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.