wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Krefeld, Urteil vom 15.04.2015
2 S 52/14 -

Keine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete bei Staffel­miet­vereinbarung

Durch AGB-Klausel eröffnete Möglichkeit der Mieterhöhung unerheblich

Haben die Miet­vertrags­parteien eine Staffelmiete vereinbart, so kommt eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) nicht in Betracht. Daran ändert auch nichts der allgemeine Hinweis einer Klausel in den AGB zum Mietvertrag, wonach die Miete nach den §§ 557-559b BGB erhöht werden könne. Dies hat das Landgericht Krefeld entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwei Mietvertragsparteien vereinbarten in § 5 des Mietvertrags eine Staffelmiete. Nachfolgend begehrte der Vermieter gemäß § 558 BGB eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Der Mieter hielt dies mit Hinweis auf die Staffelmietvereinbarung für unzulässig. Der Vermieter wiederum stütze sein Mieterhöhungsverlangen auf § 2 des Mietvertrags, wonach die Miete entweder durch vertragliche Vereinbarung oder gemäß den §§ 557 bis 559b BGB erhöht werden dürfe. Da sich der Mieter dennoch weigerte seine Zustimmung zur Erhöhung der Miete zu erklären, erhob der Vermieter Klage.

Kein Anspruch des Vermieters auf Zustimmung zur Mieterhöhung

Das Landgericht Krefeld entschied gegen den Vermieter. Ihm habe kein Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung zugestanden. Denn nach § 557 a Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 sei eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete bei einer Staffelmiete ausgeschlossen. Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung sei unwirksam.

Vorliegen einer Staffelmiete trotz durch AGB-Klausel eröffnete Möglichkeit der Mieterhöhung

Nach Auffassung des Landgerichts haben die Mietvertragsparteien eine Staffelmiete vereinbart. Dem habe nicht § 2 des Mietvertrags entgegengestanden. Diese Regelung sei als allgemeiner Hinweis auf die Existenz der gesetzlichen Mieterhöhungsvorschriften zu verstehen gewesen, der durch die spezielle Regelung des § 5 des Mietvertrags konkretisiert worden sei. Die Regelung sei auch nicht als überflüssig zu bewerten gewesen. So sei es durch ihr möglich gewesen durch eine vertragliche Vereinbarung die Miete zu erhöhen. Zudem habe sie für den Zeitpunkt nach Ende der Geltung der Staffelmiete Anwendung gefunden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.09.2015
Quelle: Landgericht Krefeld, ra-online (zt/GE 2015, 975/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2015, 975Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2015, Seite: 975
  • WuM 2015, 542Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2015, Seite: 542

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Krefeld_2-S-5214_Keine-Mieterhoehung-bis-zur-ortsueblichen-Vergleichsmiete-bei-Staffelmietvereinbarung.news21543.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 21543 Dokument-Nr. 21543

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.