wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Köln, Urteil vom 08.05.2013
9 S 278/12 -

Anrechnung der Mietminderung auf Betriebs­kosten­voraus­zahlung: Jährliche Betriebs­kosten­abrechnung muss Mietminderung ebenfalls berücksichtigen

Berechnung etwaiger Nachforderungen durch Gegenüberstellung der tatsächlichen Zahlungen und geschuldeter Gesamtmiete

Wird eine Mietminderung auch auf die Betriebs­kosten­voraus­zahlung angerechnet, so muss die jährliche Betriebs­kosten­abrechnung die Mietminderung ebenfalls berücksichtigen. Die Berechnung etwaiger Nachforderungen kann am einfachsten durch eine Gegenüberstellung der tatsächlich geleisteten Zahlungen (Nettomiete + Betriebs­kosten­voraus­zahlungen) und der geschuldeten Gesamtmiete (Nettomiete + abgerechnete Betriebskosten - Mietminderung) erfolgen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte der Vermieter einer Wohnung die Nachzahlung aus einer Betriebskostenabrechnung. Die Mieter wiederum meinten, ein solcher Anspruch stehe ihm nicht zu, da der Nachzahlung ein entsprechender Betrag aus einer Mietminderung gegenüberstehe. Ihrer Meinung nach, müsse die jährliche Betriebskostenabrechnung die Mietminderung berücksichtigen. Der Fall kam schließlich vor Gericht. Das Amtsgericht Bergisch Gladbach bejahte zwar einen Anspruch auf Nachzahlung, berücksichtigte dabei aber die Mietminderung. Nunmehr musste sich das Landgericht Köln mit dem Fall beschäftigen.

Berücksichtigung der Mietminderung bei jährlicher Betriebskostenabrechnung

Das Landgericht Köln bestätigte die Auffassung der Vorinstanz und verwies dabei auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Nach dieser sei zutreffend gewesen, die Mietminderung bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung zu berücksichtigen. Erfasse nämlich die Minderung auch die Betriebskostenvorauszahlung, so müsse auch der Jahresbetrag der Betriebskosten entsprechend reduziert werden (BGH, Urt. v. 13.04.2011 - VIII ZR 223/10 = NJW 2011, 1806).

Berechnung der Nachforderung durch Gegenüberstellung von geleisteten Zahlungen und geschuldeter Gesamtmiete

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs könne eine etwaige Nachforderung am einfachsten dadurch berechnet werden, so das Landgericht weiter, wenn der im Abrechnungsjahr geleisteten Zahlungen (Nettomiete zuzüglich Betriebskosten) die geschuldete Gesamtmiete (Nettomiete zuzüglich abgerechneter Betriebskosten abzüglich Minderungsbetrag) gegenübergestellt wird.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.03.2014
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (zt/WuM 2014, 25/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Bergisch Gladbach, Urteil vom 04.10.2012
    [Aktenzeichen: 62 C 277/12]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2014, 25Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2014, Seite: 25

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Koeln_9-S-27812_Anrechnung-der-Mietminderung-auf-Betriebskostenvorauszahlung-Jaehrliche-Betriebskostenabrechnung-muss-Mietminderung-ebenfalls-beruecksichtigen~N17873

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17873 Dokument-Nr. 17873

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.