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Ein Grundstückseigentümer hat die Zustellung von Post durch einen Postdienstleister grundsätzlich zu dulden. Ein Verbot der Postzustellung kommt nur dann in Betracht, wenn dafür ein schutzwürdiges Interesse besteht. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte ein Grundstückseigentümer von einem Postdienstleister nicht mehr beliefert werden. Da ein gegenüber dem Briefträger ausgesprochenes
Das Amtsgericht Gummersbach wies die Klage ab. Zur Begründung führte es aus, dass ein Grundstückseigentümer dem Briefträger dann kein
Das Landgericht Köln bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung des Grundstückseigentümers zurück. Ihm habe kein Anspruch auf
Die
Zwar könne ein Grundstückseigentümer aufgrund der grundrechtlichen Eigentumsgarantie (Art. 154 GG) regelmäßig frei darüber entscheiden, wer Zutritt zum Grundstück erhält und wer nicht, so das Landgericht. Dieses
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.07.2014
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 18536
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