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Das Landgericht Köln hat seine im einstweiligen Verfahren getroffene Entscheidung bestätigt, wonach Empfänger von Hartz IV keine Sportwetten abschließen dürfen.
Das Landgericht Köln bestätigte mit seinem Urteil seine einstweilige Verfügung vom 28. Februar 2011, wonach WestLotto nicht zulassen darf, dass Hartz IV-Empfänger an Sportwetten teilnehmen. Damit wies das Gericht den Widerspruch von WestLotto gegen diese Entscheidung zurück.
WestLotto hat gegen das Urteil vor dem Oberlandesgericht Köln Berufung eingelegt.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.05.2011
Quelle: ra-online (pm/pt)
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