wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Köln, Urteil vom 17.02.2016
26 O 435/15 -

Klauseln in Lufthansa-Bedingungen zur Änderung von Reisedaten im Flugschein unzulässig

Fluggesellschaft darf keine Gebühren für Korrektur eigener Fehler verlangen

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass Geschäfts­bedingungen der Lufthansa, nach der die Reisedaten im Flugschein verbindlich sind und "unter Umständen" nur gegen Gebühr oder gar nicht geändert werden können, unwirksam sind.

Im zugrunde liegenden Streitfall sollten laut Lufthansa-Bedingungen die im Flugschein eingetragenen Reisedaten verbindlich sein. Flugdatum, Flugnummer, Abflug- und Bestimmungsort sowie der Name des Fluggastes könnten "unter Umständen nur gegen Zahlung einer Umbuchungsgebühr oder gar nicht verändert werden." Bei Änderungswünschen war der Kunde verpflichtet, "im Vorfeld" Kontakt mit der Lufthansa aufzunehmen. "Gewisse Veränderungen" würden keine Erhöhung des Flugpreises nach sich ziehen - "andere" schon.

Verbraucherzentrale befindet Klauseln für nicht eindeutig

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen beanstandete diese Klauseln, da diese völlig offenließen, in welchen Fällen der Kunde eine Gebühr zahlen müsse und wie hoch diese Gebühr ausfallen würde. Lufthansa hätte demnach sogar ein Entgelt für die Korrektur eigener Fehler verlangen können.

Klauseln für Kunden zu intransparent

Die Richter erinnerten die Fluggesellschaft daran, dass Geschäftsbedingungen die Rechte und Pflichten des Vertragspartners möglichst klar, einfach und präzise darstellen sollen. Die strittigen Klauseln ließen dagegen nicht erkennen, welche Änderungen des Flugscheins kostenpflichtig sind und welche nicht. Es fehlten Angaben darüber, wie hoch die Kosten sind und bis wann Änderungen noch möglich sind. Und es blieb im Dunkeln, welche Änderungen gänzlich ausgeschlossen sein sollen.

LG rügt unangemessene Benachteiligung der Kunden

Die Richter schlossen sich außerdem der Auffassung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen an, dass die Reisedaten auf dem Flugschein nicht verbindlich sein dürfen, soweit sie vom gebuchten Flug abweichen. Die Lufthansa-Bedingungen ließen dagegen zu, dass falsche Angaben auf dem Flugschein nur gegen Zahlung einer Gebühr oder gar nicht korrigiert werden - selbst wenn es sich um einen Fehler der Fluggesellschaft handelt. Es sei offenkundig, dass eine solche Bestimmung den Kunden unangemessen benachteiligt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.03.2016
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Koeln_26-O-43515_Klauseln-in-Lufthansa-Bedingungen-zur-Aenderung-von-Reisedaten-im-Flugschein-unzulaessig.news22406.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 22406 Dokument-Nr. 22406

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.