kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass eine pauschal erhobene Rücklastschriftgebühr unwirksam ist, wenn die Höhe der tatsächlichen Kosten der Rückbuchung nicht nachweislich äquivalent ist.
Im zugrunde liegenden Fall klagte ein Verbraucherschutzverein gegen einen Mobilfunkanbieter auf die Unterlassung der Erhebung einer pauschalierten Rücklastschriftgebühr in Höhe von fünf Euro. Eine Rücklastschriftgebühr fällt an, wenn eine Lastschrift aufgrund mangelnder Kontodeckung zurückgebucht werden muss. Der Verbraucherschutzverein kam in seiner Berechnung der tatsächlich anfallenden Verwaltungskosten dieses Vorgangs auf drei Euro Interbankenentgelt, Benachrichtigungskosten von 0,62 Euro Porto und Materialaufwendungen von maximal 0,05 Euro, insgesamt also 3,67 Euro. Der Mobilfunkanbieter hingegen sagte, dass vier bis zehn Euro branchenüblich seien und behauptete, dass die Interbankenentgelte meist deutlich über drei Euro lägen. Hinzu kämen durchschnittliche Hausbankkosten von 0,33 Euro und Benachrichtigungskosten von 0,75 Euro, insgesamt rund 4,08 Euro.
Das Landgericht Köln stellte - ausgehend von den 4,08 Euro Durchschnittskosten - fest, dass die 20-prozentige Unterschreitung gegenüber der Kostenumwälzung in Höhe von 5 Euro auf den Kunden den Toleranzbereich des gesetzlichen Rahmens deutlich übersteige und folglich unwirksam sei. Bei erneuter Verwendung einer Klausel, welche dem Kunden eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von fünf Euro berechne, drohe dem beklagten Mobilfunkanbieter ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.06.2017
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Koeln_26-O-33115_Mobilfunkanbieter-darf-keine-pauschale-Ruecklastschriftgebuehr-von-5-Euro-erheben~N24331
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 24331
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.