wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Köln, Urteil vom 31.10.2019
16 O 438/18 -

Grundstück­eigentümer muss bei Wind nicht vor möglicherweise zufallendem Eisentor warnen

Gefahrenlage bei starkem Wind offensichtlich und naheliegend

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass ein Grundstück­eigentümer nicht darauf hinweisen muss, dass ein Eisentor bei Wind zufallen kann. Eine Gefahrenlage die offensichtlich und naheliegend ist, bedarf keines besonderen Warnhinweises.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ließ sich im Mai 2017 von ihrem damaligen Lebenspartner und späteren Beklagten, bei dem sie sich regelmäßig aufhielt, im Auto mit zur Arbeit nehmen. Bei der Ausfahrt aus dessen Grundstück im Kölner Süden mussten sie dazu eine übertunnelte Hofeinfahrt und ein Eisentor durchqueren. Der Beklagte bat die Klägerin nach der Durchfahrt, das Eisentor zur Hofeinfahrt zu schließen. Als diese das Tor mit dem Schlüssel im Schloss zuzog, schlug dieses mit voller Wucht zu und quetschte den Arm der Klägerin ein.

Klägerin verlangt Schadensersatz und Schmerzensgeld

Die Klägerin sah die Schuld für den Vorfall bei dem Beklagten. Es habe Windstärke 7 geherrscht und ein entsprechender Windstoß zum Zuschlagen der Tür geführt. Der Beklagte habe die Tür nicht ausreichend, z.B. mit einem Türdämpfer, dagegen gesichert. Jedenfalls hätte er ein Hinweisschild anbringen oder sie anderweitig warnen müssen. Ihr Arm sei durch den Vorfall mehrfach gebrochen gewesen und sie habe notoperiert werden müssen. Trotz fortdauernder Behandlung sei der Arm dauerhaft nicht funktionsfähig. Dies rechtfertige ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro und den Ersatz weiterer rund 10.000 Euro, weil sie ihren Haushalt aufgrund der Verletzungen nicht mehr führen konnte.

Beklagter hält Verhalten der Klägerin für nicht nachvollziehbar

Der Beklagte wiederum sah die Ursache für den Vorfall in dem nicht nachvollziehbaren Verhalten der Klägerin, den Arm zwischen Tor und Mauerwand zu stecken. Warum sie das Tor nicht schlichtweg habe zufallen lassen, sei ihm unbegreiflich.

Gefahrenlage war offensichtlich und naheliegend und bedurfte keines besonderen Warnhinweises

Das Landgericht Köln vermochte keine Pflichtverletzung des Beklagten festzustellen und wies die Klage ab. Es sei für jeden erkennbar gewesen, dass es sich um eine schwere und damit windanfällige Eisentür gehandelt habe und dass es gefährlich sei, bei starkem Wind ein Körperteil zwischen Tür und Türrahmen bzw. Mauerwand zu halten. Die Gefahrenlage sei so offensichtlich und naheliegend gewesen, dass sie keines besonderen Warnhinweises bedurfte. Auch sei der Beklagte nicht verpflichtet gewesen, einen Türdämpfer o.ä. einzubauen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.12.2019
Quelle: Landgericht Köln/ra-online (pm/kg)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Koeln_16-O-43818_Grundstueckeigentuemer-muss-bei-Wind-nicht-vor-moeglicherweise-zufallendem-Eisentor-warnen.news28180.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28180 Dokument-Nr. 28180

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.