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Die Staatsanwaltschaft kann einer Rechteinhaberin die Einsicht in die Ermittlungsakten zur Feststellung welche Nutzer einer Internet-Tauschbörse sich hinter den ermittelten IP-Adressen befanden verweigern, wenn es Zweifel an der Zuverlässigkeit der Ermittlung an den IP-Adressen gibt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stellte die Rechteinhaberin von Hörbüchern bei der Staatanwaltschaft Köln im Dezember 2012 Strafantrag wegen begangener Urheberrechtsverletzungen. Durch die Anzeige sollte die
Das Landgericht Köln entschied gegen die Rechteinhaberin. Ein Recht zur
Die Offenlegung der ermittelten
t Die Interessen der Rechteinhaberin bewertete das Gericht demgegenüber mit deutlich geringerem Gewicht. Es sah in diesem Zusammenhang vor allem als sehr kritisch an, dass hier ein sehr vager Anfangsverdacht bestand und somit das Bestehen zivilrechtliche Ansprüche zweifelhaft waren. Die Zuordnung konkreter Rechtsverstöße zu konkreten Personen sei aus Sicht des Gerichts nämlich besonders schwierig und zeichne sich durch eine extrem unbefriedigende Intransparenz der Geschehensabläufe aus. Denn
Darüber hinaus habe selbst eine fehlerlose
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.07.2013
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 16256
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