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Wird ein Mieter durch die Abluft eines Wäschetrockners eines Mitmieters erheblich belästigt, da dieser in erheblichen Umfang genutzt wird, kann der Mieter seine Miete um 10 % mindern. Zudem stellt eine solche Nutzung eines Wäschetrockners einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre
Das Landgericht Köln entschied gegen die Vermieterin. Den Mietern habe ein
Soweit ein Mieter nicht oberhalb einer Wäscherei oder Heißmangel wohnt, brauche er es nach Auffassung des Landgerichts nicht hinnehmen, dass ihm fast ständig
Nach Ansicht des Landgerichts stelle eine solche Verwendung eines Wäschetrockners keinen ortsüblichen Gebrauch dar, sondern eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.08.2013
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (zt/WuM 1990, 385/rb)
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Dokument-Nr. 16504
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