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Der Vermieter hat Anspruch auf Zutritt zu den Mieträumen, wenn er die Wärmemessgeräte des Heizkörpers ablesen möchte. Er darf die Verbrauchswerte nicht im Wege der Schätzung ermitteln. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.
Im zugrunde liegenden Fall ging es darum, ob die Vermieterin von Wohnraum die
Das Landgericht Köln stellte fest, dass die Vermieterin die
Die Vermieterin habe gegenüber ihren Mietern auch einen Anspruch auf Zutritt zu den Wohnungen zur Ablesung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.10.2013
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (zt/WuM 1985, 294/rb)
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Dokument-Nr. 16836
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