kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Um den Heizkostenverteiler abzulesen steht dem Vermieter ein Zutrittsrecht zur Wohnung zu. Diesen Zutritt sowie die Ablesung muss der Mieter dulden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Mietvertragsparteien Streit darüber, ob der Vermieterin ein
Das Landgericht Hamburg folgte der Ansicht der Vorinstanz. Die Vermieterin habe zum Zwecke der ordnungsgemäßen Ablesung des Heizkostenverteilers die Wohnung der Mieter betreten dürfen. Die Mieter seien dazu verpflichtet gewesen, den Zutritt zu gewähren.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.03.2014
Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (zt/DWW 1987, 164/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Hamburg_11-T-9686_Vermieter-hat-Zutrittsrecht-zur-Wohnung-zwecks-Ablesung-des-Heizkostenverteilers~N17872
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 17872
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.