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Verspritzt ein Mieter im Treppenhaus eine übelriechende Fischpökelbrühe, so verletzt er dadurch schuldhaft und erheblich seine vertraglichen Verpflichtungen. Ihm kann daher ordentlich gekündigt werden. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung verspritzten unter anderem am Heiligen Abend und am 1. Weihnachtsfeiertag im Jahr 1981 die übelriechende
Das Landgericht Köln entschied zu Gunsten des Vermieters. Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.12.2013
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (zt/WuM 1984, 55/rb)
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Dokument-Nr. 16672
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