kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wird ein Fitnessclub kameraüberwacht, so muss der Zweck und der Umfang der Überwachung und der Speicherung der Aufnahmen hinreichend deutlich in den AGB konkretisiert sein. Ist dies nicht der Fall, liegt eine unangemessene Benachteiligung der Kunden vor und somit eine unzulässige Kameraüberwachung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgericht Koblenz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Verbraucherschutzverein klagte gegen einen
Das Landgericht Koblenz entschied zu Gunsten des Verbraucherschutzvereins. Diesem habe ein Anspruch auf
Durch die Formulierung "Überwachung von Teilbereichen" sei nach Auffassung des Landgerichts nicht hinreichend konkretisiert worden, welche Bereiche kameraüberwacht wurden. Vielmehr habe die Formulierung auf einen Beurteilungsspielraum hingedeutet, welches unter Umständen zu einem ungerechtfertigten Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Mitglieder hätte führen können. Zudem sei auch der Zweck und der Umfang der Speicherung der Daten nicht ausreichend konkretisiert worden. Es hätte daher zu einer Speicherung kommen können, die über das erforderliche Maß hinausgegangen wäre. Dies habe die Kunden unangemessen benachteiligt.
Die Schwangerschafts-Regelung habe nach Ansicht des Landgerichts den Verbraucher unagemessen benachteiligt (§ 307 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) und sei mit dem wesentlichen Grundgedanken der §§ 626, 314 BGB nicht vereinbar gewesen. Sie habe nicht berücksichtigt, dass nach Art. 6 Abs. 4 GG jede werdende Mutter Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der staatlichen Gemeinschaft hat. Dieser Schutzauftrag beruhe darauf, dass die Mutterschaft im Interesse der Gemeinschaft liegt und deren Anerkennung verlangt.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.01.2014
Quelle: Landgericht Koblenz, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Koblenz_3-O-20513_Kameraueberwachung-im-Fitnessclub-Zweck-und-Umfang-der-Ueberwachung-und-Speicherung-der-Aufnahmen-muessen-ausreichend-in-den-AGB-konkretisiert-sein~N17502
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 17502
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.