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Verschenkt ein Schöffe am Nikolaustag zwei Schokoladennikoläuse nur an die Staatsanwaltschaft, so begründet dies ein Misstrauen an die Unparteilichkeit des Schöffen. Ein Angeklagter kann daher den Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall legte ein
Das Landgericht Koblenz führte zunächst aus, dass ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.12.2014
Quelle: Landgericht Koblenz, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 19285
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