kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Gastgeber nicht auf Schmerzensgeld und Schadensersatz haftet, wenn er ein Geschenk auspackt, in dem sich unter anderem Knallkörper befinden, einer dieser Knallkörper zündet und einem Gast ins Auge fliegt, wodurch der Gast erblindet.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beklagte feierte Geburtstag, der Kläger war eingeladen. Das Geburtstagskind hatte von anderen Gästen ein großes Paket als
Der Kläger verlangte nun vom Gastgeber vor dem Landgericht Koblenz klageweise Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 30.000 Euro und
Das Landgericht Koblenz wies die Klage ab und führte zur Begründung aus, dass dem Kläger weder aus § 823 Abs. 1 BGB, noch aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 229 StGB ein Anspruch auf
Der Beklagte habe zum einen nicht vorsätzlich gehandelt, weil er die Verletzungen des Beklagten zum Zeitpunkt der Zündung des Knallkörpers nicht in Kauf genommen habe. Ihm könne zum anderen auch kein Fahrlässigkeitsvorwurf gemacht werden. Der Beklagte habe weder durch eine aktive Handlung (Öffnen des Geschenks mit der veranlassten Zündung des Knallkörpers), noch durch Unterlassen (fehlende Überprüfung des Geschenks auf Gefährlichkeit) fahrlässig gehandelt, so das Gericht.
Dazu führte das Gerichts aus, dass unter
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. [...]
(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung
Wer durch
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.12.2018
Quelle: Landgericht Koblenz/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Koblenz_15-O-27617_Explosives-Praesent-Gastgeber-haftet-nicht-fuer-Verletzungen-von-Gaesten-beim-Auspacken-eines-Geschenks-und-sich-dabei-entzuendenden-Knallkoerpern~N26804
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 26804
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.