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Verbringt ein Pauschalreisender in der Hauptreisezeit im Sommer seinen Urlaub in einer Bettenburg auf Mallorca, so muss er damit rechnen, dass es zu Kinderlärm kommt sowie dass das Abendessen in Form einer Massenabfertigung und in Schichten stattfindet. Ihm steht daher kein Anspruch auf eine kinderfreie Zone und ein mit einem guten Restaurant vergleichbares Abendessen zu. Zudem darf er die Reiseleiterin nicht filmen. Dies hat das Landgericht Kleve entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall verbrachte ein Pauschalreisender zusammen mit seiner Lebensgefährtin im Juni 1995 seinen Sommerurlaub auf Mallorca. Bei dem gebuchten Hotel handelte es sich um eine sogenannte Bettenburg der Mittelklasse. Während seines Urlaubs beschwerte sich der Reisende unter anderem über
Das Landgericht Kleve entschied gegen den Pauschalreisenden. Ihm habe kein Anspruch auf
Nach Ansicht des Landgerichts sei der
Der Reisende habe zudem keinen Anspruch auf eine kinderfreie Zone gehabt, so das Landgericht. Die Benutzung der hoteileigenen Fernseh- und Aufenthaltsräume durch Kinder habe keinen
Ferner habe die Art und Weise des Abendessens nach Auffassung des Landgerichts keinen
Das Landgericht hielt es darüber hinaus für unzulässig, von der Reiseleiterin Videoaufnahmen anzufertigen, um ihre Reaktion und Antworten auf die erhobenen Beschwerden festzuhalten. Es sei daher auch nicht zu beanstanden gewesen, dass sich die Reiseleiterin als letztes Mittel der polizeilichen Hilfe bediente, um die Aufnahmen zu verhindern.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.03.2015
Quelle: Landgericht Kleve, ra-online (zt/NJW-RR 1997, 1208/rb)
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