wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Kiel, Urteil vom 29.11.2011
2 O 136/11 -

"Nichtnutzergebühr" für Nicht-Telefonieren in mobilcom-debitel Verträgen ist wegen unangemessener Benachteiligung unzulässig

Nicht-Telefonieren darf nichts kosten

Wer mit seinem Handy weder telefoniert noch SMS schreibt, darf dafür nicht zur Kasse gebeten werden. Das Landgericht Kiel hat damit einer Klage der Verbraucherzentrale gegen mobilcom-debitel stattgegeben.

4,95 Euro verlangt mobilcom-debitel von seinen Kunden, wenn diese über drei Monate hinweg ihr Handy nicht benutzen. Die Mobilfunkfirma hat sich dafür den Begriff "Nichtnutzergebühr" einfallen lassen - und in einer Fußnote der Preisliste platziert. Die Handynutzer zahlten in diesem Fall doppelt: die monatlichen Vertragskosten plus die Gebühr für das Nicht-Telefonieren.

"Nichtnutzergebühr-Klausel" ist unwirksam

Das Landgericht Kiel stellte feste, dass die Klausel, wonach im Falle der Nichtnutzung von Mobilfunkdiensten während eines Zeitraums von drei aufeinander folgenden Monaten eine Nichtnutzungsgebühr in Höhe von 4,95 Euro monatlich anfällt, gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam ist, weil sie die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.

Bereithalten des Anschlusses darf nicht doppelt berechnet werden

Die Klausel lege dem Kunden ein zusätzliches Entgelt für den Fall auf, dass er die Mobilfunkleistungen nicht in Anspruch nimmt. Damit werde die Regel, dass grundsätzlich nur durch die Inanspruchnahme solcher Leistungen eine Zahlungsverpflichtung entstehe, ins Gegenteil verkehrt. Die einzige Leistung der Mobilfunkfirma bestehe hier allenfalls in der Bereitstellung des Anschlusses. Die dafür anfallenden Kosten seien jedoch bereits mit dem monatlichen Paketpreis in Höhe von 14,95 Euro abgegolten, ebenso etwaige Anschaffungskosten für das Telefon. Es werde also eine zusätzliche Zahlung für eine Leistung verlangt, die das Telekommunikationsunternehmen ohnehin schon schulde, was jedoch mit den berechtigten Erwartungen der Kunden keinesfalls in Einklang gebracht werden könne. Denn das Bereithalten eines Anschlusses sei grundsätzlich auch ohne zusätzliche Gebühr zu leisten, wenn dieser über längere Zeit nicht genutzt werde. Folglich verletzte die strittige Klausel das Äquivalenzprinzip und benachteilige den Kunden unangemessen

SIM-Karten-Pfand ebenfalls unzulässig

Der vzbv hatte auch kritisiert, dass mobilcom-debitel eine Art "Pfand" für die SIM-Karte erhebt. Der Mobilfunkanbieter verlangt derzeit rund 10 Euro, wenn ein Kunde seine SIM-Karte nicht zwei Wochen nach Ablauf des Vertrages zurückgegeben hat. Ebenfalls unzulässig, urteilten die Richter aus Kiel, denn dieses "Pfand" würde einen Schadensersatzanspruch pauschal festlegen – zumal eine SIM-Karte nach Vertragsende deutlich weniger als 10 Euro wert sein dürfte.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.12.2011
Quelle: ra-online, LG Kiel, Verbraucherzentrale Bundesverband (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MMR 2012, 163Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR), Jahrgang: 2012, Seite: 163

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Kiel_2-O-13611_Nichtnutzergebuehr-fuer-Nicht-Telefonieren-in-mobilcom-debitel-Vertraegen-ist-wegen-unangemessener-Benachteiligung-unzulaessig.news12800.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 12800 Dokument-Nr. 12800

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.