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Das Landgericht Kiel hat entschieden, dass im sogenannten VW-Abgasskandal den Entwicklungsingenieuren des Herstellers eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers zur Last fällt, für die der Hersteller haftet.
Der Kläger erwarb 2010 einen Volkswagen von einem Vertragshändler der Beklagten, ausgerüstet mit einem Diesel der Baureihe EA 189. Das Fahrzeug sollte mit der sogenannten "Blue-Motion"-Technologie ausgestattet sein. Das Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtete die Beklagte mit Bescheid vom 14. Oktober 2015, bei allen betroffenen Fahrzeugen mit dem Motor EA 189 eine illegale Abschaltvorrichtung zu entfernen, wozu die Beklagte ein Update entwickelte. Dessen Aufspielung sieht das Kraftfahrt-Bundesamt als verpflichtend an. Der Kläger begehrte daraufhin Zahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges.
Das LG Kiel sah den geltend gemachten Anspruch als weitgehend gegeben an. Der Kläger sei von Mitarbeitern der Beklagten geschädigt worden. Diese
Anzurechnen seien jedoch die während der Besitzzeit gezogenen Nutzungen; dies bedeutet, dass die gefahrenen Kilometer zu kompensieren sind.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2018
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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Dokument-Nr. 26291
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