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Entsteht durch einen ungewöhnlichen Einbauschrank Schimmel an der Wand, so rechtfertigt dies kein Recht zur Mietminderung. Der Mieter muss für eine ausreichende Belüftung sorgen und sein Heiz- und Lüftungsverhalten an seinen Wohngewohnheiten anpassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Kiel hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Nachdem die
Das Landgericht Kiel entschied zu Gunsten des Vermieters. Denn den Mietern habe kein Recht zur
Das Landgericht folgte nicht der Ansicht des Amtsgerichts, nach dem die Wohnung den Einbau einer solchen Schrankkonstruktion habe ermöglichen müssen, da es sich um einen erlaubten Mietgebrauch gehandelt habe. Zwar könne der
Aus Sicht des Landgerichts sei die Schimmelbildung auf ein unsachgemäßes Nutzungsverhalten der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.04.2013
Quelle: Landgericht Kiel, ra-online (vt/rb)
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