wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Aurich, Beschluss vom 09.02.2005
2 T 51/05 -

Schimmel und Pilzbefall: Mieter muss nicht vier Mal am Tag 15 Minuten lüften

Strenge Lüftungspläne sind unzumutbar

Auch wenn eine Wohnung von Schimmel befallen ist, müssen Mieter strenge Lüftungspläne nicht einhalten. Dies geht aus einem Beschluss des Landgerichts Aurich hervor.

Im zugrunde liegenden Fall war eine Wohnung an den Wänden von Schimmelpilzen befallen. Der Schimmel sollte beseitigt werden. Daher befragten Mieter und Eigentümer einen Spezialisten, wie der Schimmel in der Wohnung am besten bekämpft werden könne.

Zur Schimmelbekämpfung vier Mal täglich jeweils 15 Minuten lüften

Der Fachmann empfahl, vier Mal täglich jeweils 15 Minuten zu lüften und vorher die Heizung ab- und danach wieder aufzudrehen. Den Bewohnern schien das unzumutbar. Schließlich seien sie ja nicht ständig zu Hause, entgegneten sie.

Landgericht: Mieter müssen sich nicht an strenge Lüftungspläne halten

Das Landgericht Aurich folgte den Mietern. Es sei mit dem normalen Alltag nur schwer zu vereinbaren, sich an solch strenge Lüftungspläne zu halten. Der Vorschlag, auch wenn er von einem Experten kam, könne von den Mietern nicht umgesetzt werden. Die Folge: Es liege hier ein Mangel der Wohnung vor, der zur Mietminderung berechtige.

Die Entscheidung ist aus dem Jahr 2005 und erscheint im Rahmen der Reihe "Gut zu wissen".

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2010
Quelle: ra-online (pt)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Aurich_2-T-5105_Schimmel-und-Pilzbefall-Mieter-muss-nicht-vier-Mal-am-Tag-15-Minuten-lueften~N10154

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 10154 Dokument-Nr. 10154

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.