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Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist berechtigt den Transport von Tieren im Aufzug zu verbieten. Eine solche Regelung in der Hausordnung schränkt nicht wesentlich die Wohnungsnutzung ein. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beschloss eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine Regelung in der Hausordnung, wonach der
Das Amtsgericht Freiburg wies die Klage ab, da seiner Ansicht nach die Regelung zum Verbot des Tiertransports unwirksam sei. Ein Anspruch auf
Das Landgericht Karlsruhe entschied zu Gunsten der Kläger und hob daher die erstinstanzliche Entscheidung auf. Ein Anspruch auf
Nach Auffassung des Landgerichts sei durch die Regelung des Verbots der Tierbeförderung im
Soweit der Mietvertrag auf die Regelungen der Hausordnung verwies, so habe darin nach Einschätzung des Landgerichts keine unangemessene Benachteiligung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.09.2014
Quelle: Landgericht Karlsruhe, ra-online (zt/ZWE 2014, 172/rb)
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Dokument-Nr. 18824
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