wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Kaiserslautern, Urteil vom 21.09.2005
6110 Js 25199/04 4 KLs -

Brandstifter zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

Das Landgericht Kaiserslautern verurteilte einen Angeklagten, dem in der Anklageschrift die Brandlegung in einem im Landkreis Kaiserslautern gelegenen Mehrfamilienhaus zur Last gelegt worden war, wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und ordnete seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Einen anderen Angeklagten, dem in der Anklageschrift vorgeworfen worden war, den Mitangeklagten zu der Brandlegung angestiftet zu haben, hat das Gericht freigesprochen, da der Tatvorwurf in der Hauptverhandlung nicht nachgewiesen werden konnte.

Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern legte den heute 26 Jahre bzw. 31 Jahre alten Angeklagten besonders schwere Brandstiftung bzw. Anstiftung zur besonders schweren Brandstiftung zur Last. Der 31-jährige Angeklagte sollte den 26 Jahre alten Mitangeklagten dazu bestimmt haben, einen Brandschaden an einem in seinem Eigentum stehenden Mehrfamilienwohnhaus im Landkreis Kaiserslautern herbeizuführen, wobei dem 26 Jahre alten Angeklagten finanzielle Vorteile im Rahmen eines bestehenden Mietverhältnisses zugesagt worden sein sollten.

Der 26-jährige ist dem Ansinnen nachgekommen, indem er nachts im Keller des Anwesens ein Sofa in Brand setzte. Durch die starke Hitzeentwicklung sowie die Ausbreitung des Feuers und des Qualms entstand an dem Gebäude insgesamt ein Sachschaden von ca. 80.000 €. Die Bewohner konnten sich ins Freie retten. Die Feuerwehr benötigte ca. eine ¾ Stunde zum Löschen des Feuers.

Darüber hinaus hat der 26-jährige zuvor in der gleichen Nacht eine Mülltonne vor dem Anwesen, einen Farbeimer im Keller des Hauses sowie Prospekte auf einer Fußmatte im Treppenhaus angezündet. Das Feuer konnte jeweils durch Bewohner des Hauses gelöscht werden.

Das Urteil ist rechtskräftig.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.09.2005
Quelle: Pressemeldung des LG Kaiserslautern vom 21.09.2005 - bearbeitet von der ra-online Redaktion

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Kaiserslautern_6110-Js-2519904-4-KLs_Brandstifter-zu-vier-Jahren-Freiheitsstrafe-verurteilt.news997.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 997 Dokument-Nr. 997

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.