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Wird ein Pkw verbotswidrig auf einen Supermarktparkplatz abgestellt, so kann der Fahrer auf Zahlung einer Vertragsstrafe haften. Ein Anspruch gegenüber dem Fahrzeughalter besteht jedoch nicht, wenn dieser sein Fahrzeug nicht verbotswidrig parkte. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Kaiserslautern hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Pkw im Februar 2014 verbotswidrig auf einen Supermarktparkplatz abgestellt. An den Einfahrten zum
Das Landgericht Kaiserlautern bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung der Klägerin zurück. Ihr stehe gegen den beklagten
Nach Ansicht des Landgerichts spreche auch kein
Der Anspruch auf die
Der Beklagte sei ferner nicht verpflichtet, so das Landgericht, gemäß § 242 BGB Auskunft über den Fahrzeugführer zu geben. Dafür wäre erforderlich gewesen, dass der Beklagte gegenüber der Klägerin Rechte und Pflichten anerkannt oder er in irgendeiner Form deren absolute Rechte eingeschränkt hätte. Beides sei nicht der Fall gewesen. Darüber hinaus stehe dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.06.2017
Quelle: Landgericht Kaiserslautern, ra-online (zt/NJW-RR 2016, 603/rb)
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Dokument-Nr. 24384
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