wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Itzehoe, Beschluss vom 24.02.2011
1 S 186/10 -

LG Itzehoe: Fußgänger hat keinen Anspruch auf Schadensersatz für verunreinigte Kleidung durch Spritzwasser

Autofahrer ist nicht verpflichtet, Wasserlachen auf der Fahrbahn nur im Schritttempo zu durchfahren

Ein Fußgänger, der bei Regenwetter auf der Straße durch ein vorbeifahrendes Auto mit Wasser bespritzt wird, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz für die verschmutzte Kleidung. Pkw-Fahrer sind nicht verpflichtet, Wasserlachen auf der Fahrbahn stets im Schritttempo zu durchfahren, wenn andernfalls Fußgänger bespritzt werden könnten, da dies zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung des Straßenverkehrs würde. Dies entschied das Landgericht Itzehoe und bestätigte damit die Entscheidung des Amtsgerichts Meldorf.

Im zugrunde liegenden Fall behauptete der Kläger, bedingt durch Tauwetter sei die Straße von Wasserlachen durchsetzt gewesen und es habe sich auf der Straße ein “riesiger Teich” gebildet. Auf der Höhe des Klägers und seiner Frau sei der Beklagte so schnell durch diese Wasserlache gefahren, dass eine Wasserfontaine auf die beiden niedergegangen sei. Dadurch sei ihre Kleidung beschmutzt worden. Der Beklagte – so der Kläger – hätte den Schaden durch Fahren im Schritttempo abwenden können. Die Reinigung der Kleidung kostete 39,60 Euro, die der Kläger mit der Klage geltend machte.

Ausschließen einer Schädigung von Fußgängern durch Fahren mit Schrittgeschwindigkeit bei Regenwetter stellt unzumutbare Beeinträchtigung des Straßenverkehrs dar

Das Amtsgericht Meldorf wies die Klage jedoch ab. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch nicht vorlägen. Den Beklagten treffe kein Verschulden an der behaupteten Verunreinigung der Kleidung, da ein Pkw-Fahrer keinesfalls verpflichtet sei, Wasserlachen auf der Fahrbahn stets nur im Schritttempo zu durchfahren, wenn andernfalls Fußgänger bespritzt werden könnten. Zur Begründung hatte das Gericht u.a. auf die Unfallgefahr hingewiesen, die durch das Abbremsen oder Langsamfahren für den nachfolgenden Verkehr begründet würde. Aber auch da, wo ein Durchfahren von Wasserlachen in Schrittgeschwindigkeit ohne Gefährdung des übrigen Verkehrs möglich sei, könne dies – so führte das Amtsgericht aus – nicht stets verlangt werden, um ein Bespritzen von Fußgängern auszuschließen. Bei Regen müssten sonst gegebenenfalls ganze Ortschaften oder Städte in Schrittgeschwindigkeit durchfahren werden, um eine Beeinträchtigung des Fußgängerverkehrs auszuschließen, was den Straßenverkehr unzumutbar beeinträchtigen würde. Soweit danach Fußgänger damit rechnen müssten, bespritzt zu werden, könnten sie sich durch geeignete Bekleidung schützen.

Das Landgericht Itzehoe hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen und das Urteil des Amtsgerichts bestätigt, so dass damit das Urteil des Amtsgerichts rechtskräftig geworden ist.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2011
Quelle: Landgericht Itzehoe/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Itzehoe_1-S-18610_LG-Itzehoe-Fussgaenger-hat-keinen-Anspruch-auf-Schadensersatz-fuer-verunreinigte-Kleidung-durch-Spritzwasser.news11461.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 11461 Dokument-Nr. 11461

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.