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Landgericht Hof, Urteil vom 17.02.2000
13 O 471/99 -

Wohnungsbrand: Kurzes Unbeaufsichtigtlassen einer brennenden Kerze auf gefliestem Tisch ist nicht grob fahrlässig

Toilettengang

Wer trotz brennender Kerze das Zimmer verlässt, handelt nicht unbedingt grob fahrlässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hofs hervor.

Eine Frau entzündete auf einem gefliesten Wohnzimmertisch eine Kerze und ging danach für 10 bis 15 Minuten auf die Toilette. Die Kerze rutschte aus dem Kerzenständer, fiel zu Boden und setzte die Wohnung in Brand. Die Versicherung wollte wegen grober Fahrlässigkeit den Schaden nicht regulieren.

Richter: Keine grobe Fahrlässigkeit

Die Richter entschieden, dass die Frau nicht grob fahrlässig gehandelt habe. Sie habe zwar das Zimmer, aber nicht die Wohnung verlassen, sie habe somit nicht jeden Rest an Überwachungsmöglichkeit aus der Hand gegeben.

Kerze stand auf gefließtem Tisch

Die Kerze habe außerdem auf einem gefliesten Tisch auf einem Kerzenständer gestanden. Anders als bei Weihnachtsbäumen oder Adventskränzen habe somit nicht die Gefahr bestanden, dass allein durch das Herabbrennen Zweige oder Weihnachtsschmuck in Brand gesetzt werden konnten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2009
Quelle: ra-online (pt)

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