kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Tätigt jemand gegenüber den Mitarbeitern eines Mitbewerbers herabsetzende Äußerungen und versucht er die Mitarbeiter abzuwerben, so handelt derjenige wettbewerbswidrig. Dem Mitbewerber steht daher ein Unterlassungsanspruch zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Heidelberg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall schrieb ein IT-Dienstleister über die Internetplattform
Das Landgericht Heidelberg folgte der Ansicht des Mitbewerbers und hob das erstinstanzliche Urteil auf. Seiner Auffassung nach habe eine wettbewerbswidrige
Zudem habe der IT-Dienstleister aus Sicht des Landgerichts wegen der gezielten Behinderung des Mitbewerbers durch das unlautere Abwerben von Mitarbeitern gegen § 4 Nr. 10 UWG verstoßen. Das Gericht ging aufgrund der am Schluss einer Nachricht verwendeten Formulierung "Bei Fragen gebe ich gerne Auskunft." von einem Abwerbungsversuch aus. Eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2013
Quelle: Landgericht Heidelberg, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Heidelberg_1-S-5811_Herabsetzung-eines-Mitbewerbers-und-Abwerbung-von-Mitarbeitern-auf-der-Plattform-XING-begruendet-Wettbewerbsverstoss~N16878
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 16878
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.