wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 17.05.2012

Tiefkühlkost-Unternehmen kann Konkurrenzanbieter nicht das Abwerben von Handelsvertretern untersagen

Systematisches, wettbewerbswidriges Abwerben von Handelsvertretern nicht erkennbar

Ein Tiefkühlkost-Unternehmen kann einem Konkurrenzunternehmen das Abwerben von Handelsvertretern nicht generell untersagen. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg und wies damit eine Klage eines Großunternehmens auf Untersagung des Abwerbens sowie auf Zahlung von Schadensersatz ab.

Der Handel mit tiefgekühlten Lebensmitteln ist ein großer und umkämpfter Markt. Um die Ware an den Kunden zu bringen, setzen die Unternehmen häufig Handelsvertreter als Verkaufsfahrer ein. Diese Handelsvertreter tragen damit ganz wesentlich zum Erfolg der Unternehmen bei.

Kläger möchte Abwerbung von Handelsvertreter gerichtlich untersagen lassen

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein großes Tiefkühlkost-Unternehmen gegen einen kleineren Mitbewerber Klage vor dem Landgericht Osnabrück erhoben, weil der Mitbewerber nach Auffassung des Klägers zahlreiche Handelsvertreter des großen Unternehmens systematisch abgeworben habe. Ziel sei dabei gewesen, das Konkurrenzunternehmen quasi auszuhöhlen. Die klagende Fima wollte dem Mitbewerber jegliche Abwerbung von Handelsvertretern gerichtlich untersagen lassen. Außerdem solle der Mitbewerber für einen angeblich durch die Abwerbungen entstandenen Schaden in Höhe von rund 20 Millionen Euro aufkommen.

Grundlage für Schadensersatzansprüche nicht gegeben

Das Landgericht Osnabrück wies die Klage jedoch ab. Ein systematisches, wettbewerbswidriges Abwerben sei nicht zu erkennen. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat dieses Urteil jetzt im Wesentlichen bestätigt. Dem Konkurrenzunternehmen könne das Abwerben von Handelsvertretern nicht generell untersagt werden. Einzelne Vorfälle seien außerdem verjährt. Auch für den geltend gemachten Schadensersatzanspruch sah das Gericht keine Grundlage.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.05.2012
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Oldenburg__Tiefkuehlkost-Unternehmen-kann-Konkurrenzanbieter-nicht-das-Abwerben-von-Handelsvertretern-untersagen~N13513

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 13513 Dokument-Nr. 13513

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.