wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Hannover, Urteil vom 22.07.2008
4 C 513/07 -

Treppe zum Garten: Nicht immer müssen Miteigentümer sichtbaren Baumaßnahmen eines Eigentümers zustimmen

Zustimmung nur bei optischer Beeinträchtigung nötig

Errichtet ein Wohnungseigentümer an seinem Balkon eine Treppe zum Garten, ist dies nicht in jedem Fall von der Zustimmung der Miteigentümer abhängig. Dies hat das Landgericht Hannover entschieden.

Der Eigentümer einer Wohnung ließ eine Verbindungstreppe von seinem Balkon zum Garten errichten. Von einem anderen Balkon des Gebäudes führte bereits eine ähnliche Treppe zum Garten. Einige Jahre später stellte ein anderer Eigentümer einen Antrag, dass die Treppe entfernt werden müsse. Die Eigentümergemeinschaft lehnte dies ab. Der überstimmte Antragsteller klagte.

Zustimmung bei optischen Veränderungen

Die Klage blieb ohne Erfolg. Erst wenn sich eine optische Veränderung objektiv nachteilig auf das Gesamtbild auswirke, müssten die Eigentümer der Veränderung zustimmen, meinten die Richter. Eine Ortsbegehung hatte sie jedoch davon überzeugt, dass die Freitreppe keine optische Beeinträchtigung darstellte. Sie wiesen darauf hin, dass die Hausfassade der Gartenseite insgesamt sehr uneinheitlich wirke, da die Balkone unterschiedlich und mit verschiedenen Materialien gestaltet seien. Hinzu komme, dass die andere, schon zuvor vorhandene Treppe um einiges wuchtiger wirke als die umstrittene neue Treppe. Nicht jede optische Veränderung beeinträchtige die Eigentümer so stark, dass sie der baulichen Maßnahme zustimmen müssten. Dies betreffe lediglich Veränderungen, die Aussehen, Stil oder ästhetisches Bild des Objekts veränderten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.10.2009
Quelle: ra-online, Mietrechtanwälte

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Hannover_4-C-51307_Treppe-zum-Garten-Nicht-immer-muessen-Miteigentuemer-sichtbaren-Baumassnahmen-eines-Eigentuemers-zustimmen~N8490

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 8490 Dokument-Nr. 8490

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.