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Klagt ein Vermieter gegen die Kündigung seines Mieters, so kann er keine Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltens der Wohnung gemäß § 546 a Abs. 1 BGB verlangen. Denn insofern fehlt es am Rücknahmewillen des Vermieters. Dies hat das Landgericht Hanau entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung seit dem Jahr 2021 vor dem Amtsgericht Hanau unter anderem über das Bestehen eines Anspruch auf
Das Landgericht Hanau bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Vermieter könne keine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.07.2024
Quelle: Landgericht Hanau, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 34157
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