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Platzt ein Waschmaschinenanschluss aufgrund seines seit langem bestehenden schadhaften Zustands, so haftet der Mieter für die Wasserschäden. Der Vermieter muss sich aber ein Mitverschulden zurechnen lassen, wenn ein von ihm beauftragter Klempner den schadhaften Zustand nicht erkennt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall kam es im Juni 1997 zu einem erheblichen
Das Landgericht Hamburg entschied zu Gunsten des Vermieters. Diesem habe ein Anspruch auf Schadersatz zugestanden, da der
Dem Vermieter sei jedoch nach Auffassung des Landgerichts ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.09.2013
Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (zt/WuM 2003, 318/rb)
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Dokument-Nr. 16623
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