wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Hamburg, Urteil vom 26.03.2009
333 S 65/08 -

15 % Mietminderung wegen Lärmbelästigung durch falsch eingebauten Motor eines Tiefgaragentors

Grenzwerte der DIN 4109 überschritten

Geht von einem Tiefgaragentor eine erhebliche Lärmbelästigung aus, kann eine Mietminderungsquote von 15 % angemessen sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall wurde der Motor eines elektrischen Tiefgaragentors ausgetauscht. Mieter, die direkt über der Tiefgarageneinfahrt wohnten, fühlten sich durch den Lärm, den der neue Motor verursachte gestört und minderten die Miete. Der alte Motor war nach Meinung der Mieter viel leiser gewesen.

Motor nicht ordnungsgemäß eingebaut

Ein Sachverständiger stellte fest, dass der neue Motor nicht ordnungsgemäß eingebaut worden war. Er maß Geräuschbelästigungen, die die DIN 4109 überschritten. Die eingebauten Teile seien nicht körperschallgerecht angebracht worden, führte der Sachverständige aus. Anhand der Messwerte könne erkannt werden, dass es dort eine Körperschallbrücke geben müsse.

Lärmgrenzwerte der DIN-Norm 4109 überschritten

Das Landgericht Hamburg folgerte, dass bei richtigem Einbau der Motor die Lärmgrenzwerte der DIN 4109 einhalten würde und erachtete eine Mietminderungsquote von 15 % auf den Bruttowarmmietzins für angemessen.

der Leitsatz

§ 536 BGB (rao)

Überschreitet der Motor eines elektrischen Tiefgaragentors die Lärmgrenzwerte der DIN-Norm 4109 so liegt ein Mietmangel vor.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.10.2011
Quelle: ra-online, Landgericht Hamburg (vt/pt)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 24.08.2008
    [Aktenzeichen: 713d C 444/06]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • IMR 2010, 87Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR), Jahrgang: 2010, Seite: 87
  • WuM 2009, 347Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2009, Seite: 347

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Hamburg_333-S-6508_15-Prozent-Mietminderung-wegen-Laermbelaestigung-durch-falsch-eingebauten-Motor-eines-Tiefgaragentors.news11160.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 11160 Dokument-Nr. 11160

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.