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Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass Buchungsportale die Kriterien offenlegen müssen, nach denen sie Treffer bei der Hotelsuche sortieren.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der in London ansässige Reisevermittler Opodo Ltd. auf seinem Portal unter anderem eine Rangliste nach der Rubrik "Unsere Top-Tipps" erstellt. Die
Klar war nur, dass bei einer Sortierung nach dem Preis zuerst die preisgünstigsten Hotels und bei einer Sortierung nach Sternen zuerst die Hotels mit den besten Kundenbewertungen angezeigt werden. Die anderen Rubriken sagten dagegen nichts darüber aus, wie die Reihenfolge erstellt wurde. Erläuterungen dazu fehlten.
Das Landgericht Hamburg schloss sich der Auffassung des hiergegen klagenden Bundesverbands der Verbraucherzentralen an, dass Opodo den Kunden damit eine für die Kaufentscheidung wesentliche Information vorenthielt. Die Rubrik "Unsere Top-Tipps" sei ohne objektive Beurteilungsgesichtspunkte gänzlich intransparent. Auch bei den Rubriken "Bewertung und Preis" und "Sterne und Preis" sei unklar, nach welchem Algorithmus oder nach welcher Mischbeurteilung die Ranglisten erstellt würden.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2019
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28182
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