wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Hamburg, Urteil vom 07.11.2019
327 O 234/19 -

Online-Hotelbuchungen: Kriterien für Trefferliste müssen transparent sein

Opodo Ltd. darf Kriterien für Sortierung des Hotelrankings nicht verschweigen

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass Buchungsportale die Kriterien offenlegen müssen, nach denen sie Treffer bei der Hotelsuche sortieren.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der in London ansässige Reisevermittler Opodo Ltd. auf seinem Portal unter anderem eine Rangliste nach der Rubrik "Unsere Top-Tipps" erstellt. Die Kriterien dafür blieben im Dunkeln. Kunden, die über Opodo ein Hotel suchten, bekamen nach Eingabe ihrer Reisedaten die Suchergebnisse zunächst unter der Rubrik "Unsere Top-Tipps" angezeigt. Alternativ konnten sie wählen, dass die Trefferliste nach "Preis (niedrigster zuerst)", "Bewertung und Preis", "Sterne" oder "Sterne und Preis" sortiert wird.

Kriterien für "Top-Tipps" nicht erkennbar

Klar war nur, dass bei einer Sortierung nach dem Preis zuerst die preisgünstigsten Hotels und bei einer Sortierung nach Sternen zuerst die Hotels mit den besten Kundenbewertungen angezeigt werden. Die anderen Rubriken sagten dagegen nichts darüber aus, wie die Reihenfolge erstellt wurde. Erläuterungen dazu fehlten.

Portal muss Sortierkriterien offenlegen

Das Landgericht Hamburg schloss sich der Auffassung des hiergegen klagenden Bundesverbands der Verbraucherzentralen an, dass Opodo den Kunden damit eine für die Kaufentscheidung wesentliche Information vorenthielt. Die Rubrik "Unsere Top-Tipps" sei ohne objektive Beurteilungsgesichtspunkte gänzlich intransparent. Auch bei den Rubriken "Bewertung und Preis" und "Sterne und Preis" sei unklar, nach welchem Algorithmus oder nach welcher Mischbeurteilung die Ranglisten erstellt würden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2019
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online (pm/kg)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Hamburg_327-O-23419_Online-Hotelbuchungen-Kriterien-fuer-Trefferliste-muessen-transparent-sein.news28182.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28182 Dokument-Nr. 28182

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.