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Landgericht Hamburg, Urteil vom 04.11.2014
312 O17/14 -

Preis­änderungs­klausel der Gaslieferverträge von Vattenfall unwirksam

Landgericht Hamburg erklärt Vertragsklauseln für unlauter und rechtswidrig

Die von Vattenfall in Gaslieferverträgen verwendete Preis­änderungs­klausel ist unwirksam. Dies entschied das Landgericht Hamburg.

Gegenstand des zugrunde liegenden Streits waren die von Vattenfall verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Sonderverträgen mit Gaskunden. In der darin enthaltenen Preisänderungsklausel wurde auf die für Grundversorgungverträge geltende Verordnung (GasGVV) Bezug genommen, ohne die Kriterien für Preisänderungen zu nennen.

Kunden sind nicht zur Zahlung der Preiserhöhungen verpflichtet

Das Landgericht Hamburg sah die Klausel als unlauter und rechtswidrig an. Gaskunden von Vattenfall, die einen Vertrag mit entsprechender Klausel haben, sind nicht verpflichtet, Preiserhöhungen zu zahlen. Für in der Vergangenheit liegende bereits gezahlte Erhöhungen können sie Erstattung verlangen, dies zumindest für drei Jahre rückwirkend. Um die Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern, sollten Verbraucher, die Erstattungsansprüche aus der Jahresabrechnung 2011 haben, diese sicherheitshalber bis zum 31. Dezember 2014 einklagen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2014
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg/ra-online

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