kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wenn der Mieter für eine vorübergehende Zeit Besuch bei sich aufnimmt, so liegt keine unbefugte Gebrauchsüberlassung vor. Diese Grenze wird aber bei einem Aufenthalt von vier bis sechs Wochen überschritten, so dass in diesem Fall ein Recht zur fristlosen Kündigung durch den Vermieter besteht. Verfügt der Mieter zudem über eine Ersatzunterkunft, besteht keine Notwendigkeit zur Gewährung einer Räumungsfrist. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Da der Mieter einer Wohnung in Hamburg für August und September 2022 diese Dritten zur Nutzung überlassen hatte, wurde ihm fristlos gekündigt. Der Mieter akzeptierte die Kündigung nicht. Er gab an, dass es sich um
Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg wies die Räumungsklage ab. Es konnte eine unbefugte
Das Landgericht Hamburg entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Die
Zwar liege ein solcher Fall bei einem Besucher, der den Mieter aufgrund besonderer persönlicher Beziehungen aufsucht und sich in dessen Wohnung für eine vorübergehende Zeit unentgeltlich aufhält, nach Auffassung des Landgerichts nicht vor. Ab einem Aufenthalt von vier bis sechs Wochen spreche aber eine Vermutung dafür, dass die Aufnahme des Dritten auf Dauer angelegt sei. So liegt der Fall hier. Aufgrund der Länge des Aufenthalts von zwei Monaten liege kein bloßer
Eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.02.2024
Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (zt/WuM 2024, 28/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Hamburg_311-S-2523_Fristlose-Kuendigung-wegen-unbefugter-Gebrauchsueberlassung-Bei-Aufenthalt-von-vier-bis-sechs-Wochen-liegt-kein-blosser-Besuch-vor~N33740
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 33740
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.