wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.06.2007
311 S 133/06 -

Betriebskostenabrechnung: Heizkostenanteil muss bei Mischnutzung genau hergeleitet sein

Der jeweilige Anteil an den Gesamtkosten muss ersichtlich sein

Wenn ein Haus sowohl an Private als auch an Gewerbetreibende vermietet ist, muss der Vermieter bei der Abrechnung der Betriebskosten konkret aufschlüsseln, welcher Mieter welchen Anteil am Gesamtbetrag zu tragen hat. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall entschied das Gericht, dass die vom Vermieter vorgelegten Abrechnungen im Hinblick auf die angesetzten Heizkosten nicht den Anforderungen an eine Betriebskostenabrechnung im Sinne des § 556 BGB genügten.

Vermieter gab nur herausgerechneten Teilbetrag an

Dabei sei entscheidend, dass der Vermieter hinsichtlich der geltend gemachten Heizkosten (hier die Ölkosten) seiner Abrechnung lediglich einen herausgerechneten Teilbetrag -nämlich für das Wohnhaus- aus einer die Abrechnungseinheiten "Wohnhaus-Gewerbeeinheit- Basiseinheit" umfassenden Gesamtsumme zugrunde gelegt hat. Dies möge zwar inhaltlich sogar richtig und zwingend sein, führte das Gericht aus, doch fehle aber die für die Mieter überprüfbare Ableitung dieses Teilbetrages aus der Gesamtsumme.

Mieter muss Abrechnung gedanklich nachvollziehen können

Eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung setze voraus, dass dem Mieter auch dann die Gesamtkosten einer berechneten Kostenart mitgeteilt werden, wenn einzelne Kostenteile nicht umlagefähig seien; dem Mieter müsse ersichtlich sein, ob und in welcher Höhe nicht umlagefähige Kosten vorab abgesetzt worden sind (s. BGH NJW 2007, 1059 ff.) Es genügte hierbei nicht, nur die insoweit schon bereinigten Kosten mitzuteilen, denn der Mieter müsse in die Lage versetzt werden, den Anspruch des Vermieters gedanklich und rechnerisch nachzuvollziehen.

Ableitung des Teilbetrages muss nachvollziehbar dargelegt werden

Soweit der Vermieter darauf verweise, dass dies nur für dem Grunde nach nicht umlagefähige Kosten gelten könne, konnte das Landgericht Hamburg dies der angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofes gerade nicht entnehmen. Der Grundsatz, dass dem Mieter die Ableitung des Teilbetrages nachvollziehbar gemacht werden muss, müsse auch für die bloße Kostentrennung nach Gebäudeteilen gelten.

Diesen Anforderungen werde die Abrechnung des Vermieters aber nicht gerecht. Die Umrechnung zwischen der Gesamtölmenge und dem auf die Wohneinheit entfallenden Anteil werde an keiner Stelle deutlich.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.01.2009
Quelle: ra-online (pt)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Urteil vom 17.11.2006
    [Aktenzeichen: 911 C 213/06]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Hamburg_311-S-13306_Betriebskostenabrechnung-Heizkostenanteil-muss-bei-Mischnutzung-genau-hergeleitet-sein.news7230.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 7230 Dokument-Nr. 7230

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.