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Fasst der Vermieter in einer Betriebskostenabrechnung die Positionen "Grundsteuer" und "Straßenreinigung" als "städtische Abgaben" zusammen, so ist die Abrechnung formell fehlerhaft. Ihm steht in diesem Fall kein Anspruch auf Nachzahlung zu. Dies hat das Amtsgericht Aachen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurden die Positionen "Grundsteuer" und "Straßenreinigung" in der
Das Amtsgericht Aachen entschied gegen die Vermieter. Ihnen habe kein Anspruch auf die
Nach Auffassung des Amtsgerichts sei es unzulässig die Positionen "Grundsteuer" und "Straßenreinigung" als "städtische Abgaben" zusammenzufassen. Denn nach dem Mietvertrag seien die Positionen öffentliche Lasten und die Kosten der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.06.2016
Quelle: Amtsgericht Aachen, ra-online (zt/WuM 2016, 288/rb)
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Dokument-Nr. 22689
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