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Zwar kann ein Vermieter von Gewerberaum das Minderungsrecht einschränken. Unzulässig ist jedoch eine Klausel, wonach die Mietminderung vorher anzukündigen ist und die das Minderungsrecht bei vom Vermieter nicht zu verantwortenden Mängeln ausschließt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich zwei Parteien eines Gewerbemietvertrags über die Zulässigkeit einer Klausel im Mietvertrag. Nach der Klausel musste der Mieter etwaige Minderungsansprüche dem Vermieter einen Monat vor Fälligkeit der von der Minderung betroffenen Miete ankündigen. Zudem wurde das
Das Landgericht Hamburg entschied, dass die Klausel im Mietvertrag
Durch die Klausel im Mietvertrag sei die spätere Rückforderung der zunächst in vollen Umgang gezahlten Miete gemäß § 812 BGB ausgeschlossen gewesen, so das Landgericht weiter. Dies stelle eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2014
Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (zt/WuM 2004, 601/rb)
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Dokument-Nr. 18018
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