kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Bei Schimmelbefall trägt grundsätzlich der Vermieter die Beweislast dafür, dass es sich nicht um Feuchtigkeit von außen handelt. Ein Mieter kann bei erheblichem Schimmelbefall der Wohnung die Miete um 25 % mindern. Daneben steht dem Mieter ein Anspruch auf Beseitigung des Schimmels zu. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall trat in mehreren Räumen einer Mietwohnung Schimmel auf. Es waren Außenwände in der Küche, im Badezimmer, im Wohnzimmer, im Schlafzimmer und einem weiteren kleinen Zimmer betroffen.
Das Landgericht Hamburg entschied, dass die
Grundsätzlich stelle Schimmelpilzbefall einen vom Vermieter zu beseitigenden Mietmangel im Sinne der §§ 535 Abs. 1 Satz 2, 536 BGB dar, führte das Gericht aus. Wenn - wie hier - zwischen
Darüber hinaus müsse der Vermieter nachweisen, dass das Gebäude nach dem - in der Regel vertraglich vorausgesetzten - Stand der Technik zur Bauzeit frei von wärmetechnischen Baumängeln sei und hieran gemessen keine aus dem Rahmen fallende Beheizungs- oder Belüftungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären, um den Schaden zu vermeiden. Erst wenn dieser Nachweis geführt sei, sei in der Regel die Vermutung gerechtfertigt, dass die Schadensursache in der Mietersphäre liegt.
Hier im Streitfall habe der Vermieter den ihm obliegenden Beweis, dass der vorhandene Schimmelpilzbefall nicht auf bauseitigen Ursachen beruht, nicht erbracht. Erst wenn dieser Beweis erbracht worden wäre, wäre es auf die weitere Frage angekommen, ob der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2011
Quelle: ra-online, Landgericht Hamburg (vt/pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Hamburg_307-S-3909_Mieter-kann-bei-erheblichem-Schimmelpilzbefall-Miete-um-25-Prozent-mindern~N11165
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 11165
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.