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Weisen zu reinigende Möbelbezüge keine Textilkennzeichnung und Pflegeanweisung auf, so begründet dies besondere Vorsichtsmaßnahmen der Reinigungsfirma. Werden die Möbelbezüge durch die Reinigung beschädigt, so haftet die Reinigungsfirma auf Schadenersatz. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Freiburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau wollte ihre
Das Landgericht Freiburg entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr habe ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Verletzung der vertraglichen Schutzpflicht zugestanden. Die
Aufgrund der Berufserfahrung hätte die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2013
Quelle: Landgericht Freiburg, ra-online (zt/NJW-RR 1987, 89/rb)
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Dokument-Nr. 17171
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